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Baureifes Baugrundstück in Freiburg-Zähringen mit Weitblick auf Kaiserstuhl und Vogesen!

Zum Verkauf steht ein baureifes Grundstück in attraktiver Hanglage im beliebten Stadtteil Zähringen mit Panoramablick auf den Kaiserstuhl und die Vogesen. Ein 1.087 m² großes Grundstück in Zähringen wurde geteilt, der Altbestand abgerissen und somit die Möglichkeit geschaffen, ein Doppelhaus auf dem Gelände zu errichten. Die Häuser wurden von dem renommierten Architekten Herrn Ursel aus Freiburg geplant. Die Baukörper ähneln sich als Ensemble in Form und Gestaltung, behalten jedoch ihren individuellen Charakter durch eine an das Gelände angepasste Architektur. Die maximale Größe des Baukörpers wurde mit dem Bauantrag erreicht. Durch die Anordnung der Gebäude parallel zur Straße ist eine Planung mit einer großen Doppelgarage und einem direkten, ebenerdigen Zugang in das Haus möglich geworden. Das Haus ist viergeschossig genehmigt, ein wartungsarmer Kettenaufzug ist in der Planung bereits vorgesehen. Pläne für den Bau eines sehr großzügigen, altersgerechten Einfamilienhauses mit 300 m² Wohnfläche sind vorhanden; ein Zweifamilienhaus ist ebenfalls möglich. Eine individuelle Grundrissgestaltung ist zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Ein schöner, überschaubarer Gartenanteil liegt hinter dem Haus Richtung Osten. Sonnige Terrassen nach Osten sowie nach Westen sind planerisch möglich. Das absolute Highlight des Hauses ist sein großes Attikageschoss. Von hier ist ein toller Blick auf die Vogesen und den Kaiserstuhl zu genießen. Der „rote Punkt“ (Baufreigabe) ist vom Bauamt der Stadt Freiburg für beide Häuser erteilt worden. Das Entwässerungsgesuch, Bodengutachten und Luftbilder hinsichtlich der Kampfmittelsuche (LBA) sind für beide Grundstücke vorhanden. Die Kosten der Planung des Architekten bis zur Baufreigabe, die Kosten für die Baugenehmigung sowie die Gebühren für die oben genannten Genehmigungen sind im Kaufpreis enthalten. Weitere Planungskosten für die Gestaltung des Inneren des Hauses mit einem Architekten gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkauf erfolgt direkt vom Eigentümer und ist somit provisionsfrei. Ich als Verkäuferin des Grundstücks erstelle im Moment die Werksplanung für meine Doppelhaushälfte. Wichtig ist steuerrechtlich, dass planerisch jedes Haus seine eigenen Verträge mit den jeweiligen Gewerken abschließt. Ich als Verkäuferin des Grundstücks fungiere nicht als Bauträger. Bis jetzt besteht die Möglichkeit, dass der Rohbau gemeinschaftlich in Auftrag gegeben wird, allerdings rechtlich unabhängig voneinander (Grunderwerbsteuer). Rechtlicher Hinweis Vertrags- und Baukonstellation Der Verkauf bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück mit erteilter Baugenehmigung. Der Verkäufer tritt nicht als Bauträger im Sinne des § 650u BGB auf. Der Käufer nimmt die Bebauung eigenständig vor und schließt hierzu einzelne Werkverträge mit den jeweils ausführenden Gewerken sowie Planern und Fachplanern nach eigener Auswahl und auf eigene Rechnung ab. Eine Übernahme von Bauverpflichtungen durch den Verkäufer erfolgt nicht. Auf Wunsch der Käuferseite kann der Rohbau gemeinschaftlich ausgeschrieben und beauftragt werden. Eine solche Beauftragung erfolgt jedoch rechtlich unabhängig voneinander, sodass keine einheitliche Bauvertragssituation entsteht. Dies dient auch der steuerrechtlichen Abgrenzung, da hierdurch kein einheitliches Bauträgermodell begründet wird, das zu einer erweiterten steuerlichen Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer führen würde. Der Verkäufer schuldet weder die Errichtung eines Gebäudes noch die Herbeiführung eines bestimmten baulichen Erfolges. Eine Bauüberwachung oder Baukoordination wird nicht geschuldet. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, gegenüber den am Bau beteiligten Unternehmern aufzutreten oder Leistungen zu vergeben. Die bis zur Baufreigabe entstandenen Planungsleistungen (Bauplanung, Genehmigungsplanung etc.) sowie die hierfür erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind im Kaufpreis enthalten. Die darüber hinausgehende Ausführungsplanung, Werkplanung, Fachplanung sowie die Ausstattungsplanung erfolgen auf Kosten und Verantwortung des Käufers.

Hinweis von Bögl Immobilien (Maklerhinweis / Haftungsausschluss): Die nachstehenden Objektangaben, Beschreibungen und rechtlichen Hinweise stammen ausschließlich von der Verkäuferin und wurden von Bögl Immobilien nicht eigenständig überprüft oder inhaltlich bewertet.
Bögl Immobilien übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der gemachten Angaben, insbesondere hinsichtlich: baurechtlicher Zulässigkeiten, steuerlicher Auswirkungen, technischer Planungen, genehmigungsrechtlicher Voraussetzungen sowie zukünftiger Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten.

Bögl Immobilien ist ausschließlich vermittelnd tätig.
Ein Vertragsverhältnis über den Kauf des Grundstücks kommt ausschließlich zwischen Käufer und Verkäuferin zustande.

Nach erfolgter Kontaktaufnahme wird die weitere Kommunikation, Abstimmung und Vertragsgestaltung direkt zwischen Kaufinteressenten und der Verkäuferin geführt. Bögl Immobilien ist nicht Vertragspartei und tritt weder als Bauträger noch als Bauverpflichteter auf.

Eine rechtliche oder steuerliche Beratung – insbesondere im Hinblick auf Bauvertragsrecht, Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB), Bauträgerrecht (§ 650u BGB) oder Grunderwerbsteuer – erfolgt durch Bögl Immobilien nicht und sollte durch entsprechend qualifizierte Berater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Architekt) erfolgen.
Kaufpreis680.000,00 EUR
Provisionprofisionsfrei

Objekt Informationen

Nr.26FZW
TypGrundstück
Wohnfläche300 qm
Grundstücksfläche558 qm

Bilder

Claudia Bögl
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